Anwesend:
Beriehtsqrstatter
Geriehtsassessor
(
Unfallrente des früheren Ziwienanns
Johann Bueher in Biberaeh»
Brajin,
Auf den ablehnenden Büseheid des Be~
zirksrats von 18,5.1912 § 9,hat der "Ver
letzte Bueher -der auf der Eisbahn in
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Biberaeh verunglückt ist- Berufung an d as
■
Schiedsgericht V für Arbeiterversicherung
in Bin erhoben,das den Tatbestand in einer
nündlichen "Verhandlung in Biberaeh, fRat-
hausJ an 5»3»1913 festgestellt hat.
3n der Folge hat das K.Oberünisieher-
ungsant Sgruehkanner Bin loco Biberach
unter letzteren Batun
für Recht erkann t
„Die Beklagte wird unter Aufhebung
des Bescheids des Bezirksrats Biber
aeh von 18.5»1912 verurteilt, den
Kläger unter Zugrundelegung eines
Bahresarbeitsverdienstes von 852 M
und einer steh daraus ergebenden
"Vollrente von 568 X nit Wirkung von
27.A.19H ab eine 70 %ige Bnfallrente
von 3 97X60$ jährlich in nonatliehen
Beträgen Von 33X15$ zu bezahlen.”