. . Von, diesem Urteil nebst den Akteninhalt
wurde duroh Verlesen Kenntnis genommen.
Vom Berichterstatter wird im Anschluß hie~
ran empfohlen,die prinzipielle Entscheid’-
ung des Falles durch dgs Reichsversicher-
ungsamt ~da Verfahrenskosten ja für den
Bezirksrat nicht entstehen? einzuholen,
HI-Eer-au-f -e~rd.äuterte der Vorsitzende die
Sachlage,worauf von Bezirksrat Laux -der
der mündlichen Verhandlung am 5.März 1913
als Vertreter des Bezirksrats -der Beklag
ten- angewohnt hat,Zahlung der Rente ohne
Reiterungen zu machen, beantragt, Babei
hat er angefügt,daß es sich empfehlen
dürfte,Vorsorge zu treffen,daß Leute im
Alter des Verletzten fin den 70ger UahrenJ
möglichst nicht zu den Eisbahnreinigungs-
Arbeiten. herangezogen werden, Biese An
regung wurde nur teilweise unterstützt,
f y< /d Schließlich kommt der Bezirksrat zum
.. - - ' ' einstimmigen
c- Beschluß!
1, gegen das Urteil des Oberversieherungsamts fSpruchkammer
UlmJ keinen Rekurs an•das Reichsversieherungsamt einzulegen;
2, die Oberamtspflege anbuweisen,ab 27,A,1911 die gesprochene
Rente an Sucher zur Auszahlung in monatlichen Beträgen von
33M159) zu bringen (Renten f ormular).
3, die für die abgelaufenen 2 Bahre nachzuzahlende Rente
im Betrage von 795%20$> an dem bisher gebildeten Unfallrenten
fond abzusehreiben ,den weitergehenden Bahresbetrag in den
amtskörpersehafiliehen Voranschlag aufzunehmen.