4 = d ie ä rztlieh e UntersueTiung des Bueher zum 1.I.19H zu ver~
crnlctsseu und das Oberamt das weitere anheimzugeben;
5 . Auf drund des Stiehentseheids des Vorsitzenden das Urteil
dem Stadtsehültheißeyamt zur Kenntnis zuzustellen^mit dem
Anheimgeben,daß Leute in dem Alter des Bueher von der Ver
wendung auf der Eisbahn m-ögliehst ausgeschlossen werden
sollten^
§ 15.
Unfallsache der Frau Ma rie Egle in
' j/"- /y- Langensehemmern.
Der Verletzten ist mit Bescheid des
Bezirksrats als Ausführungsbehörde unterm
19.November 1912 § 6 eine Unfall-Teil
rente voti anfänglich 20 % =rund 20MA0^
- \
auf 93 Tage und von 9.Oktober 1912 an
eine'solche von 10 % im Betrage von monat
lich 3^ / tOV ) verwtlligt worddn.
Vom Oberamtsphysikai wurde die Egle am
2 7.3.1913 untersucht und dabei eine we
sentliche Ausheilung und Besserung und die
Tatsache konstatiert,daß eine„Einbuße am
Erwerb” nicht mehr angenommen werden könne.
Nach § 608 R.V.O. kann eine neue Fest
stellung fEntziehungsverfahrenJ getroffen
werden. Der Berichterstatter beantragt die
.Entziehung der Rente zum l.Uuni' 1913
gemäß § 610 R.V.O..
Nach Beratung wird
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b e schlossen:^
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folgenden