Bese h_ i d
zu erlassen:
1. die der Egle für den an 9»April 1912 zugestoßenen Unfall
gewährte Teilrente von nonatlieh wird nit Wirkung von
loSuni 1919 an nieht nehr gewährt,
2. Der Rentenenpfängerin hievon Eröffnung zu naehen - vergl,
§ 1590 ff.R.V.Oo
3. Die Kosten der ärztlichen Untersuchung nit 3 K auf die
Antspflege zu übernehnen,
4. Auszug an die Oberantspflege,
Biese Verhandlung beurkunden
J ■■
der
Sehri ft führ er:
Vorsitzende:
ioV
7 q j «\ t yx - - J
Regierungsrat
voh wOü
Ober Sekretär.
An '"‘‘tverladen.