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§ 2.
Der Oberamtsbezirli BtberaeTi hat an den
Beztrhsverband Ober sehn), Elek trtzi täte-*
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Werke Tettnang Ith ganzen füenn die letzte
Rate von 1913 mit 900 X von der Auitsver~
sawlung genehmigt sein wird! 9300 I zu
äsn Kosten der Vorarbeiten gegen Wieder- 1
ersatz geleistet. Es wird nun die Frage
aufgeworfen,ob und wie die Zuschüsse zum
2,
Wiederersatz vorgemerkt werden sollen»
Wer Vorsitzende teilt mit,daß er wegen des
Ersatzes seinerzeit in einer Verwaltungs-
ratssitzung des Verbands angefragt habe,
daß aber hiewegen ein Beschluß nicht zu
Stande gekommen sei,weil diese Frage,so
lange Zuschüsse noch zu reichen sind oder
gereicht werden,verfrüht wäre, üm eine
rechnerische Behandlung des Ersatzes
l/F ^l/V^ innerhalb der Oberamtspflegerechnung zu
—ermöglichen,wird vorgeschlagen,die Oberamts
pflege anzuweisen,den Betrag von 9300 X
einstweilen nur im Vormerkungsbuch der
Oberamtspflege eintragen, zu d-u-ssen,
B e s c h 1 u ß :
Einverständnis und entsprechende Anweisung des Rechners.