§ s.
Dienstor dnung für d 1 ejni. tskörp erseha ftl
Teehniker,
c
Mit der Beratung der Dienstordnung
'wird “hezuglieh der die Belohnung usw,
enthaltenden *§§ 33-35- fortgefahren.
Auf eine Anfrage des Vorsitzenden ,ob
die Brläterungen zur Dienstordnung
gedruckt und wem der Druck übertragen
werden soll,hat sieh der Bezirksrat
dahin geeinigt,daß vom Druck der
„Erlä ute r ungen” abgesehen und die Druck
arbeit dem A,v.O.übertragen werden soll
f200 Stück iezw,2mal je 100J,
Die Reisekosten werden zwar für hoch
gehalten,ab er im Hinblick auf die von
den Technikern zu haltenden^ Fuhrwerke
fKraftfahrzeuge! wird der Betrag von
1300 X pro Sahr nicht beanstandet.
Das Dienstaltervorrückungs^System soll
zunächst nicht eingeführt werden. Da
gegen ist der Bezirksrat der Reiehung
eines A nfangsgehalts von 3200 X,der .
eventuell bis auf A800 X Höchstgeha lt
vorbehältlich der jeweiligen Beschluß
fassung erhöht werden kßnn,nicht abge
neigt, Die Einrechnung der bisherigen
Dienstjahre der beiden Techniker wird