Gengenbaeh. den erforderliehen Antrag
stellen werde. Medizinalrat Br.Palmer
verwahrt sieh entsehieden dagegen,daß
er die Anbringung des Steinbodens
mit Ablauf angeordnet habe.
Bezirkskrankenhausverwalter Redei
st ein bestätigt das Geschilderte
und bemerkt,daß eben alles mündlich
beredet wurde und schriftliche An-
'träge leider nicht gestellt worden s I
seien.
Den Linoleumbelag habe _er als un
tauglich bezeichnet und nachdem der
alte Belag auf dem Boden des direkt
über dem Heizraum gelegenen Zimmers
in Fäulnis übergegangen sei,sei der
neu vorgesehene Belag nicht zur
Ausführung gekommen. Gnfolge dieser
Umstände habe er auch für die Er
stellung eines Steinbodens plädiert
und so sei /eben infolge des Ver
säumnisses der Antrag st ellung fweil
der Vorsitzende abwesend gewesen seil
gemacht worden. Unfolge Hep&mmens
der Fußbodenleisten sei dann der
Verputz schadhaft geworden und so
habe man ebenfalls ohne Erlaubnis
die Plättelung der Wand bis zur Höhe
von 20 cm zugelassen. 3n der Tat sei
aber oh ne sein Wissen die Wandbe
kleidung bis zur Fensterbankhöhe
ausgeführt worden.