Full text: Bezirksratsprotokolle 15. Januar 1910 bis 19. Februar 1914

keinen Rechtsanspruch, auf Fortbezahl 
ung dieses Gehaltsteils, 
Ras Ministerium des Snnern geht nach 
einem Erlaß vom 7»3anuar 1913 davon aus, 
daß dem Beamten für diese Qehaltsein- 
buße,die er ohne sein Verschulden er 
leidet ,Ersatz geleistet werden soll. 
Ba zu ist im Bezirk BG-z-ieek Biberach 
weiteret) Grund vorhanden. Bei 
Festsetzung des Gehalts im Bahre 1907 
war nämlich nicht vorauszusehen,weich 
umfangreiches Geschäft die Bezirk s- 
krank e nhausVerwaltung mit sich bringt. 
Es sind im Bahr durchschnittlich 900 
Kranke und 13000 Verpflegungstage zu 
verzeichnen. 
Der Oberamtspfleger ist als Verwalter 
des Bezirkskrankenhauses etwa 4 Stunden 
im Tag und mit dem Rechnungsabschluß 
etwa Rl/gMonate beschäftigt. 
Der Vorsitzende glaubt,daß der Höchst 
gehalt des Oberamtspflegers einschl. 
Bezirkskrankenhausverwaltung -auch im 
Falle der Neuregelung- wohl auf etwa 
5300 l^^^e^yOder es müsste eben zum 
Gehalt von ±500 K ein Zuschuß für Ge 
hilfenhaltung von etwa 800 K ausge 
setzt werden. Zur Zeit hat der Ober 
amtspfleger ±200 X Gehalt,der noch bis 
±±00 X ansteigt. Hiezu kommen die obten 
besprochenen 900 X,was einen Höchst-
	        
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