keinen Rechtsanspruch, auf Fortbezahl
ung dieses Gehaltsteils,
Ras Ministerium des Snnern geht nach
einem Erlaß vom 7»3anuar 1913 davon aus,
daß dem Beamten für diese Qehaltsein-
buße,die er ohne sein Verschulden er
leidet ,Ersatz geleistet werden soll.
Ba zu ist im Bezirk BG-z-ieek Biberach
weiteret) Grund vorhanden. Bei
Festsetzung des Gehalts im Bahre 1907
war nämlich nicht vorauszusehen,weich
umfangreiches Geschäft die Bezirk s-
krank e nhausVerwaltung mit sich bringt.
Es sind im Bahr durchschnittlich 900
Kranke und 13000 Verpflegungstage zu
verzeichnen.
Der Oberamtspfleger ist als Verwalter
des Bezirkskrankenhauses etwa 4 Stunden
im Tag und mit dem Rechnungsabschluß
etwa Rl/gMonate beschäftigt.
Der Vorsitzende glaubt,daß der Höchst
gehalt des Oberamtspflegers einschl.
Bezirkskrankenhausverwaltung -auch im
Falle der Neuregelung- wohl auf etwa
5300 l^^^e^yOder es müsste eben zum
Gehalt von ±500 K ein Zuschuß für Ge
hilfenhaltung von etwa 800 K ausge
setzt werden. Zur Zeit hat der Ober
amtspfleger ±200 X Gehalt,der noch bis
±±00 X ansteigt. Hiezu kommen die obten
besprochenen 900 X,was einen Höchst-