3. Mai 19 13.
köpf sowie dessen Anmeldung zur Kranken- und (Invalidenver
sicherung zu beauftragen .
A) die Oberamtspflege von dem Wechsel zu benachrichtigen .
§ 17.
Die K. Ministerialabteilung für den Strassen-
und Wasserbau hat mit Erlass vom 17. April
1913 Nro-: 284 die bei der Strassenbauin -
spektion Biberach lagernde Strassenv/alze mit
Pferdebetrieb der Amtskörperschaft Biberach
um den angebotenen Preis von 250 M zugeschla
gen, wovon Kenntnis genommen wird. Da die
Walze von der Stadt Biberach zunächst benötigt
wird, so handelt es sich darum Benutzungsge
bühren für dieselbe festzusetzen . Auch wären
die Bedingungen für die Abgabe der Walze auf
zustellen .
Nach Beratung wird
schlossen;
1 ) für. die Benützung der Walze eine tägliche Entschädigung
von 2 M festzusetzen,
2) die Bedingungen, unter welchen ihre Abgabe an die Gemein
den und Dritte erfolgt, durch den Oberamtsstrassenmeister
entwerfen zu lassen und hernach die Benützungsgebühr end
gültig zu bestimmen,
3) die Walze und ihre Zubehörden heute durch den Oberamtsstr.
meister und Oberamtspfleger, übernehmen zu lassen .
4 ’) 2^1en beramtSpflege anzuweisen > den Betrag von 250 M zu be-