Von der Zuschrift der Ortsarmenpflege Biber
ach an die Oberamtspflege hier vom 24. II. 1913
T .betr. die Aufnahme der früheren Oberamts
pflegedienerin Osterried ins Bürgerheim wird
Kenntnis genommen. Der Bezirksrat ist damit
i^-v2 einverstanden, dass"das der Osterried gewähr-,
te (jratial von 100 M statt an diese, an die
Ortsarmenpflege Biberach bezalt wird.
,B e s chlus s;
Verständigung der Oberamts- und Ortsarmenpflege Biberach .
§2 1.
Die Gemeinden Altheim, Beilamont, Birkenhard,
Oberstetten, Gutentell,,Simmisweiler, Stein
hausen, Alberweiler und Schemerberg sind
mit der Erlde'igung der Mängel an den von
der Amtskorporation übernommenen Nachbar -
schaftsstrassen teilweise im Rückstand, da
es sich um Anstände handelt, die das Erschei
nen der Wegordnung erforderlich machen .Ob und
/ Zf A/
T '/ 3 k'M'r inwieweit dann eine Verfügung zu treffen ist,
/ bleibt abzuwarten .
Beschluss:
Mit den Anträgen des Oberamtsstrassehmeisters sich einverstan
den zu erklären und entsprechende Vermerke auf den Akten anzu
bringen .