§ äs:
Die Gemeinde Jngerkingen ist mit der Erledig
ung der erhobenen Mängel an der von der Amts_-
körperschaft übernommenen Nachbarschaftsstras-
seJngerkingen-Gbersulmetingen (Ziehung eines
■Grabens) im Rückstand, Nach der Auesserung
des Gemeinderats vom 29, Dezember 1912 wird
wegen "der hohen Kosten (Arealankauf und Her
stellung von Güterbrücken) von der Erledigung
des Anstands abgesehen,umsomehr als die Stras
se in gutem Zustand und der Verkehr auf der
selben (^Egldweg) ein minimaler sei .
Der Oberamtsstrassenmeister bemerkt, dass es
sich um einverhältnismässig kurzes Stück hand
le und dqss ein grosser und tiefer Graben
nicht erforderlich sei „ Die Verhältnisse wer
den -besprochen , Der Bezirksrat bedauert, dass
den .Anträgen des Oberamtsstrassenmeisters und
der Auflage des Bezirksrats seitens der Ge—
; meinde keine Folge gegeben werden will um des -
y ^HSn, weil nur eine verhältnissmässig kurze
Strecke in Betracht kommt & der Graben weder
—y gross noch tief gemacht werden müsste,
Zur Abschneidung von Reiterungen wird die un-
term 3V. 9. 1911 erteilte Auflage bis sum Er-
scheinen .der Wegordnung
z jorj p c k g e s t e l 1 t,