Full text: Bezirksratsprotokolle 15. Januar 1910 bis 19. Februar 1914

§ 23« 
VersicherunR;spfliclit> des Bezirksdes- 
infektorso 
Der Bezirksdesinfektor Schnitzler ist seit 
1908' in dieser Eigenschaft vom Bezirksrat 
aufgestellt, aber als sebständiger Gewerbe 
treibender betrachtet worden» 
Es wurde dabei davon ausgegangen, dass Schn» 
weder kranken- noch invalidenversicherungs- 
pflichtig im Sinne des Gesetzes ist; ihm war 
sonach die Selbstversicherung bezw« die Fort 
setzung des“Versicherungsverhältnisses über 
lassen. / 
§ 1 Dienstvertrag v. 19. 12. 19ff8. 
Der Kontrolbeamte der Versicherungsanstalt 
hat nun in einem Bericht an seine Anstalt die 
Versicherungspflicht des Schnitzler für vor 
liegend erachtet,worauf die Versicherungsan 
stalt unter Berufung auf eine Entscheidung 
des Reichsversicherungsamts Nro- : 1641 vom 
1. Oktober 1912 ( Amtl. Nachr. des R. V» A» 
Seite 943 ) die Akten an den Bezirksrat ge 
leitet hat. Fragliche Entscheidung wird zur 
Kenntnis des Bezirksrats gebracht . Da die 
Verhältnisse bei unserem Desinfektor die glei
	        
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