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rVv ch.en bezvf. der Fall ähnlich gelagert ist, wird
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Die Versicheruhgspflicht und" zwar 'sowohl die Invaliden- wie auch
die Krätikenversicherungspflicht bei Schnitzler anzuerkennen, : und
die Ob er amtspf lege anzuweisen, die Anmeldung des Bezirksdesin—
fektors bei der'Ortsbehcrde für die Arbeiterversicherung und
Krankenkasse zu besorgen_._X Gesetzl. Anteile an den Versicher
ungsbeiträgen °)
§ 24.
Umgestaltung des Krankenversicherungswesens
auf Grund der Eeichsver sicherungsordnung .
Der Bezirksrat hat unterm 15. III. 1913 in
Ziffer II. seines Beschlusses den Antrag ge
stellt, 'nur die . Ortskrankenkasse'Biberach
als für die Ausgestaltung zur allgemeinen
Ortskrankenkasse, geeignet zu erklären. Mit
Rücksicht auf den Standpunkt der General *
Versammlung der Distriktskrankenkasse Och
senhausen vom 6. 'April 1913 ist das K. Ober
versicherungsamt nach Erlass vom 10. April
1913 geneigt, auch die Distriktskrankenkasse
Ochsenhausen als allgemeine Ortskrankenkasse
zuzulassen. Der bezügl. Erlass wird zur Kennte
nis gebracht'und auf Grund der veränderten
Sachlage die'Beschlussfassung vom 15. III. 1g
wie folgt modificirt:
Es wird auf Antrag des Berichterstatters
Gerichtsassessors Braun beschlossen :
a n die. Amts Versammlung de n Antrag zu ste ll en
1) Von Errichtung einer allgemeinen Ortskrankenkasse abzusehen.