Full text: Bezirksratsprotokolle 15. Januar 1910 bis 19. Februar 1914

^29. 
Aufstellung und Belohnung der Wohnimgsaufsiohts 
durch die Amtskörperschaft,, Art, 1 6 Absatz 3 
der Bezirksordnung, 
Durch die linisterialVerfügung vom 18, Mai 1907 
Reg, Bl. Seite 207 ist die bisher auf die Ge 
meinden von mehr als 3000 Einwohnern sowie auf 
die sämtlichen Oberamtsstädte beschränkte orts— 
polizeiliche Wohnungsaufsicht auf alle Gemein 
den des Landes ausgedehnt worden, 
Jn § 2 der bezeichneten Verfügung wurden die 
Amtskörperschaften und Gemeinden darauf auf 
merksam gemacht, dass es" v lm Jnteresse einer 
richtigen Durchführung der Wohnungsaufsicht 
namentlich in kleineren Gemeinden empfehle, 
wenn im Wege der Vereinbarung zwischen den 
Amtskörperschaften und den betreffenden Ge 
meinden die Aufgaben der Wohnungsbesichtigung 
in den in Betracht kommenden Gemeinden den Or 
ganen der Amtskörperschaft, insbesondere den 
Oberfeuerschauem übertragen werde , Die Er- 
■Teilung polizeilicher Auflagen bleibe jedoch 
stets Sache des Ortsvorstehers,
	        
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