Vom Allgemeinen Deutschen Versicherungs
verein Stuttgart ist ein Schreiben vom 3.
/?-
Mai 1913 eingelaufen, in v/elchem-Auf die
Eingehung einer Gemeindehaftpflichtver -
Sicherung in Form von Kollektivversicher
ungen hingewiesen wird. Das Schreiben
wird zur Kenntnis gebracht.
- Der Bezirksrat hat in den lezten Tagungen
J / wiederholt mit einem ähnlichai Antrag von
anderer Seite sich befasst und da die Ver
hältnisse die gleichen sind, spricht er
sich bezüglich dieses neuen Antrags
dahin aus,
dass er nicht in der Lage ist, einer Kollektivhaftpflichtver
sicherung der Gemeinden des Bezirks näher zu treten, da die
Versicherungsnahme den einzelnen Gemeinden bei den einmal be
stehenden Verhältnissen zu überlassen ist .
Neuregelung der Anstellungs- und Gehalts
verhältnisse der Aerzte am Bezirkskran
kenhau s Biberach.
Von dem Gesuch des Dr. Dörfler vom 3. Apr.
1913 wird durch Verlesen desselben Kennt
nis gegeben und vom Vorsitzenden das hier
auf an Dr. Dörfler ergangene Schreiben vom
10. Mai 1913 mitgeteilt. Mit lezterem
ist der Bezirksrat voll und ganz