bestehenden r
der .gesötgliehen Bestimmungen über die Ver ¬
wendung des Medizinalpraktikanten
vergl. Ministerialverfügung vom 15. Juli
1'9oB (Reg. Blatt Seite 144)
. -Herrn Josef Fütterer als 'Medizinalpra-
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tikant am Bezirkskrankenhaus Biberach
anzunehmen
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und den beiden Krankenhausärzten, wie auch der Bezirkskranken-
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Hausverwaltung hievon Kenntnis zugeben «
. § 5 .
r Die Gemeinde Erolzheim hat aus Anlass der
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r> nach Kellmünz führenden Automobilverhind-
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"ang die Strasse teilweise, verbreitert und
dabei .einen Aufwand von oa 1445 M gehabt.
Zu diep Kosten wird um Verwilligung eines
Beitrags entsprechend dem A. V. Beschluss
vom 15. 7. 1912 nachgesucht. Die Eingabe
kann der demnächst tagenden Amtsversamm- .
lung nicht unterbreitet werden, da noch
verschiedene Erhebungen anzustellen sind.
..Es wird davon Kenntnis genommen und die
Zurückstellung des Gesuchs
beschlossen.
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