Bei der hierauf erfolgten Prüfung der
K a p i t a 1 urkunden
gemäss § 113 Ähatz 6 der V., V. zur B. 0
ergaben sich abgesehen von der Oberamts
pflege keine Anstände.
Bei der Oberamtspflege ist vorzumerken:
Der Pfandschein des Math. Held von Böhr
wangen über 2600 M wurde zur Grundbucher
gänzung nach Warthausen abgegeben und
fehlt daher.
Beschluss:
den Vorsitzenden um Kontrole des Anstands zu ersuchen .
§ 8,
Die von den aufgestellten Geschäftsmännern
rechnerisch und sachlich geprüften
Amtspflegerechnung 1911
Bezirkskrankenhausrechnung Biberach von
1911 und die
Bezirkskrankenpflegeversicherung 1911
’ J werden heute gemäss Artikel 77 Bez. 0.
>& §113 V. V. hiezu vom Bezirksrat in sach
licher Beziehung nachgeprüft. Hiebei er
gaben sich keiner weiteren als die in dem
Prüfungsprotokoll der Geschäftsmänner ver
zeichneten Anstände,welche nach erfolgter
Beantwortung heute unter Zuziehung des
Rechners sofort beseitigt wurden; in die
ser Beziehung wird auf die Einträge im
Prüfungsprotokoll Bezug genommen .