17. Mai 1913
Anstände liegen nicht vor, daher
Diese Verhandlung beurkunden
der Sehriftf-Ihrer
Der Vorsitzende
Regierungsrat
OberSekretär.
1913 verlesen .
Beschluss:
r
. Das Ob er Mit zu ersuchen die eingangs genannten 3 Rechnungen
zwei Wochen lang Vur allgemeinen Einsicht auf der Kanzlei des
Rechners (Oberamtspfleger) aufzulegen und entsprechende Be
kanntmachung im Anzeiger vom Oberland ergehen zu lassen .