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Beschluss vom 10. 9. 1910 § 6 a,ufzuheben und hienach
I . den
Der Bericht, der Sparkassenverwaltung wird zur
Kenntnis gebracht, und schliesslich mit, 5 gegen
eine Stämme ^<a^m -v |
beschlossen:
die Unabkömmlichkeitsbestätigung für Sparkassenkontroleur
Handgretinger zu versagen,
II. Derne Gemeinderat Biberach Protokollauszug zuzustellen und
III . die OberamtsSparkasse zu verständigen .
-Q_
Feststellung des Plans für Vornahme der
Oberfeuerschau mit V/ohnungsaufsicht und
der Feuerwehrvisitationen.
Der Bezirksrat ist mit dem vorgelegten Pim
/2 einverstanden mit dem ausdrücklichen Be
ls
merken, dass die Feuerwehrvisitationen im
Sinne des § 26 der Dienstordnung der amts
körperschaftlich en Techniker bis auf weiteres,
in allen Gemenden des Bezirks alle zwei Jah
re ( wie im Plan vorgesehen ) vorzunehmen
sind; hievon ging man wie schon früher,so