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auch diesmal bei der Gehaltsregelung der
-Oberamtsbaumeister bezvr. Bezirksfeuerlösch
inspektoren aus.
Was die Orts- und Oberfeuerschau in Biber -
ach / 8 anlangt, so hat das Kgl. Ministerium
des Jnnern noch keine Entscheidung getroffen
bis auf weiteres ist hier die Oberfeuerschau
,-jährlich abwechslungsweise in der halben
Stadt vorzunehmen. Für die Teilung der Stadt
in zwei Hälften ist die Teilung der Stadt
in 2 Kaminfegerdistrikte massgebend ° 1913
vrurde die Obsfeuerschau vorgenommen in dem
Distrikt II ( Kaminfeger Kloos); sie ist
X- ^ also 1914 in dem Distrikt I (Kaminfeger Di-
<
amant) vorzunehmen.
Beschluss:
Verständigung der beiden Oberamtsbaumeister und der Gemeinden.
Das Gesuch der Gemeinde Erolzheim um
einen Beitrag zu den Kosten der Erbreiterung
der Nachbarschaftsstrasse nach Kellmünz im
Zuge der Kraftwagenlinie Ochsenhausen-Kellmünz
vom 7. Mai 1913 zu dem sich inzwischen der
Oberamtsbaumeister Hummler geäussert hat, wird
beraten. Auf Grund der Aeusserung desselben
und auf Grund des Ergebnisses der Erörterung
glaubt der Bezirksrat, dass es sich um eine
Korrektion im Sinne des Amtsversammlungsbe-