Gesuch cder Teilgemeinde Erolzheim um Verwilligung eines
das
Schlusses vom 12/ 13. September 1904 nicht
handeln kann, dagegen würde ein Beitrag auf
Grund des Amtsversammlungsbeschlusses vom 15»
Juli 1912 - etwa 25 /^bei der Amtsversammlung
beantragt werden können.
Der Bez-irksrat ist der Ansicht, dass es viel
leicht wohl richtiger gewesen wäre, wenn die
Gemeinde nur um Uebernahme der Kosten der
Hilfsarbeit&r-- für das Einbrigen des Materials
nachgesucht hätte, denn die Konsequenz, die
sich für Erolzheim ergeben wird, wenn auch
andere Gemeinden mit ähnlichem Aufwand, der
übrigens bei der Bedeutung der Gemeinde für
sie nicht so sehr ins Gewicht fällt, Beitrags
gesuche einreichen,wird die Tatsache sein ,
dass die Gemeinde Erolzheim künftig in ähn
ln der Amtsschadensleistung
liehen Fällen mehr hinausbezalen müsste, als
sie vielleicht Beitrag erhalten würde.
Bezirksrat Burger gibt entsprechende Erläu
terung darüber, warum die Strassenverbesserung
nicht nach dem seinerzeitigen Plan ausge-
führt wurde und auch darüber, welche Beweg -
gründe zur Einreichung des Gesuchs geführt ha
ben. Nach einer Aussprache über die Hilfs -
arbeiterkosten wird
besohle s s e n:
Beitrags zu den Erbreiterüngskosten der Strassenstrecke nach
Kellmimz auf Markung Erolzheim im Betrage von 1445 M der Amts-
Versammlung befürwortend vorzulegen .