Full text: Bezirksratsprotokolle 15. Januar 1910 bis 19. Februar 1914

a) Sterbegeld gemäss §§ 203,586 Absatz 1 
Ziffer 1 R.V. 0." von je 6 4: 50 M 
b) Hinterbliebenenrente 
bis zu ihem Tode oder V/iederverheit 
ratung & zv/ar 1/5 tel des Jahres- 
arbeitsverd lenstes der Getöteten,der 
im Bezirks Biberach zur Zeit 
300 mal 2,10 M - 630 M beträgt, also 
- : 126 M 
pro Jahr, wobei die Rente in monatlichen 
durch die Post vorauszalbaren Beträgen 
v abzureichen ist, 
( §§ 149-152, 570,563-565 R .V. 0 .) 
Es wird 
b eschlosse jn' 
I ) dem Antrag des Berichterstatters gemäss Sterbegeld und 
Hinterbliebenenrente im Betrage von 2 mal 176 M zu ge 
währen mit der Massgabe, dass das Sterbegeld im Betrage 
von je 50 M sofort( d.h. längstens am 28. 6. 1913) 
an die beiden Wittwen abzuführen ist. 
Die Renten sind in monatlichen vorauszalbaren Beträgen 
von 10 M 50 Pfg für jede der beiden Wittwen durch 
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die PAst zur Ausbezalung zu bringen. Der Anspruch beträgt 
für den Monat Juni 1913 für jede der Wittwe 7 M^( 20/30) 
II) die Oberamtspflege zur Ausbezalung der Beiträge anzuwei 
sen , 
III ) den Hinterbliebenen -Wittwen durch Zustellung eines Be 
scheids unter Hinweis auf das Einspruchsrecht (§§ 1590 
ff/ der Reichversicherungsordnung) Kenntnis zu geben . 
IV .) Wegen des etwaigen Regressanspruchs (§ 903a.a.0.) an 
die Gemeinde Beilamont spätere Beschlussfassung sich 
vorzubehalten .
	        
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