getrageno Hienach hat Schuler aus Fahrläs
sigkeit am 17»März 1913 bei der,Lieferung
der von seinen Kühen gewonnenen Milch an
das Bezirkskrankenhaus Biberach Milch ver
wendet, in welche durch unachtsame Aufbe
wahrung etwa 5 Liter Wasser hineingeraten
wQr» Schuler ist hiewegen mit einer Geld
strafe von 20 Mark belegt worden,
Wenn nun nach dem Ergebnis des; gericht
lichen Verfahrens dem Schuler auch keine
vorsätzliche,sondern nur eine fahrlässige
_Milchfälschung nachzuweisen ist,so gibt
diese Tatsache^ ferner das seitherige Beneh
men des SChuler gegenüber dem Bezirksrat
und die unguten Erfahrungen die mit ihm
namentlich in letzter Zeit gemacht worden
sind,dem Bezirksrat ausreichenden Anlass,
dem Schuler die Milchlieferung abzunehmen.
Der Bezrikskrankenhausverwalter hat
zufolge des Beschlusses vom 21.Juli ds.Js.
oben S.761 mit dem Bauern Bros! verhandelt^
der dredtilch ab 1.Januar 1914 bis l.Juli
1914 zu 18 Pfg. und von letzterem Zeitpunkt
ab zu 17 Pfg. pro Liter liefern würde.
Anton Hermann,Bauer in Schönebuch er
bietet sich,die Milch um 17 Pfg.pro Liter
zu liefern.
Vom tBez irkskrankenhaüsverwalter wird
t
dem Hermann in Schönebuch der Vorzug gege
ben.
Es wird