§ 19 .
Auf eine diesbezügliche Anlegung des Oberamts ¬
pflegers vdrd vom Bezirksrat
-beschlossen:
die OberamtsSparkasse anzuweisdn $ den Brennholzbedarf für die
amtskörperschaftlichen Kanzleien künftig, soweit tunlich der Viander-
arbeitsstätte zu entnehmen.