Full text: Bezirksratsprotokolle 15. Januar 1910 bis 19. Februar 1914

isto Sämtliche Gemeinden sind bei der Amts ¬ 
körperschaft Biberach als"Gen«ossenschaft"3 
im Sinne des § 628 R, V, 0. versichertffivres- 
halb der Bezirksrat, der die Ausführungsbe 
hörde ist, über die zu reichenden gesetzl. 
Leistungen (§ 555 R.V. 0. ) zu beschliessen 
hat« Nach dem Vortrag des Vorsitzenden hat 
der Verlezte ab 17« August 1913 Anspruch auf 
Unfallrente bis auf weiteres unter Annahme 
einer Erwerbsbeschränkung von 25 X Hienach 
würde die Leistung an ihn betragen : 25 X 
der Jnvaliditätsrente bei jährlich 630 M durch 
schnittlicher Jahresarbeitsverdienst gleich 
420 M d« sind jährlich 105 M oder monatlich 
-: 8 M75 Pfg« vorauszalbar« 
B -e sc h l us s: 
) Dem Prohnmeister Leimgruber in Ellmannsweiler mit Wirkung 
vom 17. August 1913 ab eine Unfallrente von Jährlich 105 M zu 
( 
verwilügen und die Oberamtspflege anzuweisen die Rente für 
die Zeit vom 17« 8. 1913- 30. September 1913 mit 12 m77 Pfg so 
fort und vom 1« Oktober 1913 ab die Monatsrente von 8,75 M 
durch die Post an dZn Ve-rlezten auszalen zu lassen, sowie dem 
Verlezten durch Zustellung eines Bescheids unter Hinweisung auf 
das.Einspruchsrecht ( §§ 1590 ff R. V. 0. ) Kenntnis zu geben« 
2) den Verlezten nach Ablauf eines Vierteljahrs etwa im Dezember 
1913 wieder ärztlich untersuchen zu lassen .
	        
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