isto Sämtliche Gemeinden sind bei der Amts ¬
körperschaft Biberach als"Gen«ossenschaft"3
im Sinne des § 628 R, V, 0. versichertffivres-
halb der Bezirksrat, der die Ausführungsbe
hörde ist, über die zu reichenden gesetzl.
Leistungen (§ 555 R.V. 0. ) zu beschliessen
hat« Nach dem Vortrag des Vorsitzenden hat
der Verlezte ab 17« August 1913 Anspruch auf
Unfallrente bis auf weiteres unter Annahme
einer Erwerbsbeschränkung von 25 X Hienach
würde die Leistung an ihn betragen : 25 X
der Jnvaliditätsrente bei jährlich 630 M durch
schnittlicher Jahresarbeitsverdienst gleich
420 M d« sind jährlich 105 M oder monatlich
-: 8 M75 Pfg« vorauszalbar«
B -e sc h l us s:
) Dem Prohnmeister Leimgruber in Ellmannsweiler mit Wirkung
vom 17. August 1913 ab eine Unfallrente von Jährlich 105 M zu
(
verwilügen und die Oberamtspflege anzuweisen die Rente für
die Zeit vom 17« 8. 1913- 30. September 1913 mit 12 m77 Pfg so
fort und vom 1« Oktober 1913 ab die Monatsrente von 8,75 M
durch die Post an dZn Ve-rlezten auszalen zu lassen, sowie dem
Verlezten durch Zustellung eines Bescheids unter Hinweisung auf
das.Einspruchsrecht ( §§ 1590 ff R. V. 0. ) Kenntnis zu geben«
2) den Verlezten nach Ablauf eines Vierteljahrs etwa im Dezember
1913 wieder ärztlich untersuchen zu lassen .