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§ 6.
Ueber das Ergebnis der Untersuchung seitens
der K„ Staatsanwaltschaft in der Unfallsache
der Gemeinde Beilamont ( Kiesgrubenunglück)
wird vom Vorsitzenden berichtet. Hienach hat
die K. Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen
eine bei der Frohnarbeit tätige Person^den
Söldner Jakob Merk in Beilamont wegen fahr
lässiger Tötung und Körperverletzung einge
leitet, das .Verfahren aber am 28. Juni 1913
wieder eingestellt. Der Bezirksrat glaubt,
dass entweder den Frohmmeister oder den Orts-
vosteher oder beide zusammen eine Schuld an
dem Unfall tf- trifft, da in der Kiesgrube
gearbeitet wurde, obgleich sie polizeilich
gesperrt war und dies durch eine Verbotsta
fel und Schranken kenntlich war. s. / 3 Sk izze
Da insolange als nicht durch strafgerichtlich
es Urteil festgestellt ist, dass Beamte der
Gemeinde ah dem Unfall Schuld sind-sei es mit
telbar oder unmittelbar- eine Jnanspruchnahme
der Gemeinde auf Grund der Haftpflicht unmög
lich ist so glaubt der Bezirksrat als Ausführ
ungsbehörde der amtskörperschaftlichen Genos
senschaft Antrag auf Einleitung einer straf-