gerichtlichen Untersuchung zum Zweck des
Eegressanspruchs aus § 903 ff. der Eeichs-
verSicherungsordnung bei derk. Oberstaatsan-
waltschaft Ravensburg gegen den Frohnmeister
oder Ortsvorsther oder bade zusammen wegen
fahrlässiger Tötung bezw., Körperverletzung
stellen zu sollen.
Beschluss
Das K. Oberamt um Voranlas ung des weiteren zu ersuchen °
Ab 1, Januar 1911 ist dem Uhrmacher Schilling
hier laut Vertrag die Bedienung bezw, Jn-
standhaltung und Revision der Turmuhr und
der elektrischen Uhren des Bezirkskranken
hauses Biberach zum Preis von 21 & 14
übertragen worden. Schilling bringt nun eine
Rechnung über 105 M für die Zeit von 1908
bis 31.12,1910 in Vorlage. Der Bezirksrat
ist der Ansicht, dass für die Zeit vor dem
7 Vertragsabschluss die Anrechnung' zu bean-
:£ standen ist, weil sie zum ersten nicht ver ¬
einbart und zum zweiten verspätet eingereicht
worden ist. ( Verjährung.) Der Beziksrat
b e s chlies st
aus Billigkeitsgründen an der vorgelegten Rechnung den Betrag
von zusammen 50 M für die Jahre 19o8- 1910 zur Auszalung
zu genehmigen .