Schau von der Farrens chaukommis sion ohne
L Verstärkung im Sinne des Artikel 12 Ab-
satz 2 des Gesetzes vorgenommen v^erdeti „
2.) Eine Nachschau im Sinne des Artikel 13 Ab
satz 2 des Gesetzes wird zunächst nicht
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für notwendig erachtet.
Bezüglich der Bockhaltung ist zu erwarten,
dass der Bezirksziegenzuchtverein Ochsen-
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hausen für Bereithaltung guter und reifer
Zuchttiere besorgt ist und dass bei geeig-
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neter Kontrole dem Bestreben Dritter zu
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junge Tiere zur Zucht zu verwenden, vor -
gebeugt werden könne
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Der Bezirksrat tritt diesen Vorschlägen bei
< Und
beschliesst:
bei der Amtsversammlung zu beantragen
von der Verstärkung der Farrenschaubehörde durch ein
ü weiteres,für das Gebiet der Schweine- und Ziegenzucht
sachverständiges Mitglied,beziehungsweise von der Auf
stellung einer besonderen Schaubehörde für diese Tier
gattungen abzusehen, insolange als sich bei dieser Re ¬
gelung keine Anstände ergeben .