§ 10,
Anlässlich der Beschlussfassung über die
Bestellung' einer Eber- und Ziegenbockschau
wurde auch die Frage besprochen, ob und
wann dieses Jahr noch eine Besichtigung
der aufgestellten Eber und Zuchtböcke statt
finden solle. Der Bezirksrat glaubt, dass
die Vornahme der Eber und Ziegenbockschau
zwar nicht durch eine 3 gliederige Kommis
sion, sondern durch den Vorsitzenden 4^er
Farrensda aubehörde genüge und dass_ sie _
sobald als möglich d.h. sobald bekannt ist,
I
dass die Gemeinden die Zuchttiere aufge
stellt haben, stattfinden sollte. Der an-
wesende Oberamtstierarzt berechnet den Zeit
aufwand auf 8-'10 Tage, so dass etwa 150 M
Kosten-durch diese Schau entstehen würden .
Zur Anweisung dieses Betrags hält sich der
Bezirksratsfür zuständig,da es sich um
eine gesetzt. Obliegenheit im Sinne des
Artikel 39 Z, 10 und Art, 75 der B, 0 han
delt .
' - - Es- wird