Full text: Bezirksratsprotokolle 15. Januar 1910 bis 19. Februar 1914

beschlossen: 
1) da das Gesetz am 1. April 1913 in Kraft getreten-® ist 
für die Uebergangszeit noch diesen Herbst eine 
Eber- und Ziegenbockschau ' ' 
in den in Betracht kommenden Gemeinden durch den Vor 
sitzenden der Farrenschaubehörde: Obefamtstierarzt 
Fleischer hier vornehmen zu lassen, sobald festge - 
stellt ist. dass die Zuchttiere aufgestellt sind, 
lo & 
2) das Oberamt zu ersuchen,das weitere gemäss § 19 der V. 
V. zum Eber-pp Gesetz einzueleiten , 
3) die erwachsenden Kosten bis zum Betrag von 150 M auf 
die Amtspflege zu übernehmen, 
4) der nächsten AmtsVersammlung hievon Kenntnis zu geben 
Diese Verhandlung beurkunden 
Schriftführer: 
OberSekretär: 
Am 7? Oktober 1913 verlesen .
	        
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