■ Titäß Artikel 145 der Gem. Ordg. den
Antrag die Gemeinde Unterdettingen
aus dem Dienstbereich, des Aktuariats
bezirks V aut 1. April 1910 aussehei
den zu lassen und von der in Absatz
2 des fraglichen Artikels der G.O.
vorgesehenen Kündigungsfrist abzu=
sehen. Gsegnet selbst sowie Aktuar
Föhr haben sieh mit dem Beschluß ein
verstanden erkläit.
Nachdem Föhr, der das Aktuariat UH=
TERDETTIKGEK stellvertretungsweise
besorgt, mit dem Antrag einverstan
den ist, dürfte demselben seitens
der Amtsversammlung entsprochen wer=
den können.
II. Hit dem Ausscheiden aus dem Ak= I
tuariatsbezirk entfällt auch die Ve?
pflichtung zur Entrichtung def Ner=
gütungs=$eträgSi derselbe belauft
sich auf 697 % f penstonsberechtig=
tes Einkommen 535 % nicht pensions=
berechtigte Bezüge-: 162 M = 697 D
III. nachdem Aktuar Föhr die Geschah
te der Gemeinde Unterdettingen nicht
mehr zu besorgen hat, ist seine Be=
lohnung für die stellvertretungswei=
se Besorung des Aktuariats in den 3
Gemeinden Gutenzell, Kirchberg und
Bärbel neu zu regeln, bezw. es ist
an der Belohnung derjenige Betrag