§ II.
Jn der Unfallsache der Gemeinde Beilamont,
(Kiesgrubenunglück) hat, der Bezirksrqt, in
der Sitzung vom 6. September 1913 § 6 bei
der. K. Staatsanwaltschaft Ravensburg un
ter Darlegung der Umstände beantragt,es sol
le gegen den Frohmeister und Ortsvorsteher
als die verantwortlichen Personen Unter
suchung wegen färlässiger Tötung einge -
leitet werden. Das Verfahren ist aber von
der ersuchten Behörde unterm 29. 9. 1913
eingestellt und dies dem Bez. Rat bezw.Ober
amt unterm 8. 10. 1913 mitgeteilt worden.
;, s erhebt sich nun die Frage, ob gegen den
Kinstellungsbeschluss Beschwerde an die K.
GeneralStaatsanwaltschaft Stuttgart erho
ben werden will. Hierüber entspinnt sich
eine lebhafte Debatte . Schliesslich wird
darauf hingewiesen, dass den Bezirksrat we
gen der Feststellung der Regresspflicht kein
Verschulden treffe und mit mit 4 gegen 2
Stimmen ( Müller , Burger)
beschlossen:
weiteren Schritten abzusehen.