§ r,s.
Oberavbtßljauiieister Gengenbach, hat Ith
Sahire 1911 den Ortsbauolan für die
Gev.et.nden Engliswetler, Ehrensberg und
Steinhausen gefertigt und bei einem
Zeitaufwand von 5 Tagen a 9 % - 4=5
berechnet.
3n dem oberamtliehen Defekt zur Ge=
Samtgemeindegflegerechnung 1911 § 7
Ahrs. 3 ■ wurde dem Gengenbach der Ersatz
von 10 K angesonnen, da er nach § 26
und 31 seiner Dienstordnung nur 7 K
( nicht 9 % 1 berechnen dürfe.
Hiegegen wendet sich Gengenbach an
das Oberamt mit folgendem Schreiben:
„ Es handelt sich nach meinem Erachten
um kein Geschäft, welches in den
Dienstvertrag gehört,sondern um Aus*
fertigung von Ortsbauplänen. Sch bin
■doch nur zur Beratung in solchen
Sachen verpflichtet,nicht aber zur
definitiven Ausarbeitung. Bet einem
Taggeld 'von 7 % würde ich bei 23 Ta*
gen -:173 M pro Monat verdienen.
Für eine solche Bezahlung bekomme
ich nicht einmal einen ordentlichen