Ansprue'h nehmende Fertigung des Otts*
bauplans fällt.
Biese Frage wird zu Gunsten des Ober-
amtsbaumeister verneint werden können
und sollen. Wenn aber dem so ist, so
»
ist das , was über die „Beratung” hin=
ausgeht als ein Privatgeschäft im Sinne
des § 31 zu belohnen -'Vergl. freie Ver=
einbarung oder die Sätze des.§ 26.
Gengenbach hat nachträglich auf der
Kostenrechnung vermerkt:
Meine Forderung ist für die Beratung 0.
Für 1 Tag auswärtige Beschäftigung 7 M
+ 3 M + 2,60 Fahrgeld + 10 km a 30 $
15 M 60 H
4 Tage Bureau a 7 % 28 K
zusammen it3 & 60 Z
Auslagen 12 H
zusammen 53 * 60
Biese Berechnung ist nicht richtig:
Gengenbach hat nach §36und 31 des alten
Vertrags in Ermanglung einer anderweitige
freien Vereinbarung anzusprechen:
För die Beratung -: 0.
3m übrigen
1 Tag auswärtige Beschäftigung -$11 K
4 Tage zu Hause pro Stunde 90 Z ( bis
8 Stunden pro Tag *= 7 M 20 $
4 . 7,20 -? 28M80$
39M80S