f in Abzug zu bringen, welcher aufdii
Gemeinde Unterdetttngen entfällt.
Die Gesamtbelohnung des Föhr für die
restlichen 4 Gemeinden des früheren
Bezirks V beträgt 2A01 M, die
sich aus folgenden Beträgen zusam=
mensezt:
Es verbleibt somit noch nach Abzug
der Belohnung für Unterdettingen
eine solche von 170A 1
Pensionsber.
nicht pens.=
ZUS .
Bezüge
berechtigt
X.
Gutenzell
$02
128
630 X
Kirchberg
36A
132
496
Unterdetting
en 535
16 2
697
Bärbel
A79
99
578
1880
521
2401 X
hievon ab
V
U= Bettingen
157
162
697 X
verbleibt
1345
359_
1704 X
k 1704
X
IV. Benn Föhr nur noch eine Be=
lohnung von 170A X erhält, kann
von ihm nicht wohl verlangt werden,
daß er einen gegraften Gehilfen
mit einem Gehalt von 1800 X an=
zustellen hat. Es wird am einfache
sten sein,die Anstellung des Ge=
hilfen oder Assistenten dem Führ
zu überlassen mit dem Bemerken, daß'l