§ 3-
Die Ortsregistratur der Gemeinde Langen
schemmern ist veraltet und muss nachdem
ein neuer Ortsvorsteher daselbst gewählt
worden ist, neu in stand gesetzt werden.
Der Verwaltungsaktuar Sonntag hier hat
. n n „ unterm 29. 12 1913 vom Gemeinderat diesbe-
Am 12. 1. 1914
I züglichen Geschäftsauftrag erhalten.
Verm. a.d. Ausz. gern.
&an S. erped. Beschluss:
Die Uebertragung dieses ausserordentlichen Geschäftsauf
trags gegen Bezalung der verordnungsmässigen Diäten und
gelier wird genehmigt .
Der Vorsitzende macht Mitteilung darüber,
dass die der Amtskörperschaft gehörenden
Ausrüstungen für die'freiwillige Prüfung
der Mas^6, Gewichte und Waagen,die durch
die neuen Eichvorschriften entbehrlich ge
worden sind, bis jezt noch nicht verkauft
werden konnten. Auch lagern sie heute noch
im bisherigen Eich bureau.
Beschluss:
Die Amtspflege anzuweisen die Gegenstände in das körperschaftl.
Gebäude verbringen zu lassen, wenn w sich ein Verkauf derselben
nicht alsbald ermöglichen 1 ässt.