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Unfähigkeit fverursaeht dureh ein
. Ganglion,Überbein J als eine Folge
r - " 2. • - seines damaligen Unfalls bezeichnet.
. Das amtsärztliche Gutachten anerkennt
. keinen Zusammenhang mit der früheren
" rechten Handgelenksverletzung.Auf
££ f Grund des Vortrags durch den Bericht*
, *' '' erstatte! wird
beschlossen
das Rentengesuch des Kleinser abzuweisen und die Kosten
der amtsärztlichen Untersuchung mit 6 M auf die Amts*
kärger schäft zu übernehmen.
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§ s.
- - v 3n der Unfallsache Leimgruber Ellmanns*
weiler hat der Bezirksrat am 6.Septbr.
- -• ' —- 1913 mit Wirkung vom 17.August 1913
"■ ’äD eine Un falTrenTe ' von 103 M jährlich 1
-« 8 M ?3-V) monatlich verwilligt,und
eine ärztliche Untersuchung im Dezbr.
1913 angeordnet.Dieselbe hat stattge*
funden und der beamtete Arzt hat fest*
7- /*' gestellt,daß Unfallfolgen nicht mehr
vorhanden sind / 8 . Demzufolge wird
beschlossen
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1.1 Die Renteniahlung ab 1.Februar 1914 einzustellen und
dem Leimgruber durch Zustellung eines Bescheids Eröff*
nung zu machen. § 933,608,609 R.V.O.
2,1 Die Untersuehungskosten mit 4. ü auf die Amtskörper*
schäft zur Zahlung anzuweisen.