der Bezirksrat zur Ansieht f es vorerst
bei der bisherigen Regelung der Stelle
Vertretung zu belassen und
beschließt
I. Den Oberamtspfleger Bayer ‘als Stell-vertvotor - für die Dauer
der Krankheit des Kassiers Schutz als Sparkassierstellver=
treter zu bestellen und ihn ab 1,11.1914 nit Rücksicht auf
die längere Dauer derselben und die zu leistende Mehrarbeit
eine Belohnung von täglich 5 (fortlaufenden vereinigen.
II.Den Oberantspfleger zu ernächtigen f 1 Assistenten zur Ver=
sehung der Oberantspflegegeschäfte (ohne Kassengeschäfte!
für die Zeit der Stellvertretung anzustellen und ihn die
erwachsenen Kosten auf yachweis aus der Oberantssparkasse
zu ersetzen.
III. Es wird Vorausgesetzt,daß Oberantspfleger Bayer nur in
ganz dringenden Fällen die Stellvertretung/an Kontrolleur
Handgretinger abgibt und für diesen Fall gestattet,daß der
von Oberantspfleger anzustellende Assistent .der von denn
Oberan tspflege zu verpflichten ist,die Stelle des Kontrol =
leur s versieht.
IV. Bezüglich der Kautionshaftung hat es bei der an 27.Mai
1907 (gen.von Antsversannlungsausschuß an 3/4 a 3uni 1907 J
getroffenen Regelung sein Bewenden. Eine Erhöhung der
Sicherheitsleistung des Handgretinger ißird für die ab und
zu erforderliche -vorübergehende^Stellvertretung nicht
v-erlangt.- -