II. rBesiehende
Bezirkssatzung
. wie folgt zu ändern:
1. Der Anfangsgehalt des jeweiligen Oberamtsspar'kassenlion^
trolleurs beträgt jährlieh '-:2S00 'M..
2. Die Gehalt soorrüekung wird nach Bienstaltersstufen in der
Weise eingeführt,daß der Beamte je naeh Ablauf von 3 2ah*=
ren uri 200 M. bis zum Höchstbetrag von AOOO M vorrückt,vor=
behältlich des Rechts der Amts-Versammlung,das Vorrücken
in die höhere Gehaltsstufe im einzelnen Fall aus triftigen
Gründen auszuschließen.Bie Vorrückung findet am ersten
Tage des auf den Dienstantritt folgenden Kalenderviertel=
jahres statt,es wäre denn,daß die Anstellung auf den ersten
Tag eines Kalendervierteljahres fällt,in welchem Fall die
Vorrückungsfrist vom Tage der Anstellung an gerechnet
wird.
3. Bei einer Heuwahl des Beamten behält sieh die Amtsver
sammlung voi,Bestimmung darüber zu treffen,ob derselbe in
den Genalt einer höheren Stufe unter Einrechnung deßf^ander—
wär ts zugeoiachten Diens t jahre eingesetzt werden kann oder
will.
III. Die,K.Kreisregierung um Vollziehbarkeitser&lärung zu
bitten.
Diese Verhandlung beurkunden
Vorsitzender :m
Regierungsrat.
Sehriftführer:
Obersekretär
Am. / Februar 191A verlesen.