III. An dieselbe den Antrag zu stellen,die OberauLts=
sparkasseirreehnungen 1911 und 1912 anzuerkennen
und dem Reehner Entlastung zu erteilen
ohne Rezeß.
Die Kosten mit 11,90 # auf die Oberamtspflege zur Zahlung
anzuweisen. Eine Präjudiz soll aber durch diese Übernahme
nicht beschlossen werden. Ras in anderen Bezirken Übung
ist,berührt den Bezirk Biberach nicht.
§ 1.
Ortsarmen
Es- wird von der Oberetm^^behörde hie:
1 Rechnung des Bezirksdesinfektors
Schnitzler über die Desinfektion de;
Wohnung des Anton Schwaiger,dießer=
eiarbeiters zur Dekretur vorgelegt\
Der Kann ist arm und steht in teil
weiser Armenfrrsorge. Die Kosten
' werden,weil Polizeikoste n nicht auf
die Ortsarmenpflege übernommen,son
dern gingen zu Lasten des Polizei^
aufwands.
Weil Kittel im Amtskörpersehafts-
Etat stehen,ersucht die Ortsarmen*
behörde um Übernahme auf die Amts*
pflege,wobei sie auf einen Beschluß
des Bezirksrats Laupheim vom 4.1.
1913 hinweist.Es wird beraten und
beschlossen: