Blatt 17
LANDKREIS BIBERACH
NIEDERSCHRIFT
über die öffentliche
Sitzung des TECHNISCHEN AUSSCHUSSES am 28. Februar 1983
Anwesend: Vorsitzender Landrat Dr. Steuer und 14 Mitglieder
Kreisstraßen - K 19 Bronnen - L 265
1. Vorgang
Landrat Dr. Steuer verweist auf den ausführlichen Vorbericht zur Sitzung
des Technischen Ausschusses am 1. Dez. 1982 (TA 16.S./2 b). In gleicher
Sitzung beschloß das Gremium, die Entscheidung in dieser Sitzung zu tref
fen.
2. Weitere Verhandlungen
Kreis Verwaltungsdirektor Nau berichtet über die zwischenzeitlich er
folgten Gesrpäche mit Beteiligten und Ämtern. Eine Einigung, die alle
gleichermaßen befriedigt, sei jedoch nicht zu erwarten gewesen. Er könne
aber einige planerische Veränderungen empfehlen, diese jedoch immer unter
dem Gesichtpunkt, daß es sich um eine GVFG-Maßnahme handelt. Mit Gewiß
heit werde das Regierungspräsidium nur dann seine damalige Förderzusage
einhalten, wenn wenigstens die Mindestvoraussetzungen für eine GVFG-Maß
nahme erfüllt werden. Im einzelnen habe man sich bei den Verhandlungen
auf eine Mindestbreite von 5,5 m, wenn der Gehweg entfalle mindestens
6 m, geeinigt. Dies sei jedoch die unterste Grenze, die gegenüber den Be
teiligten und dem Regierungspräsidium vertretbar sei. Empfehlenswert sei
die 5,5 m-Lösung mit dem Geh- und Radweg.
Am ungünstigsten Punkt kommt man nach der bisherigen Planung zu einem Ge
ländeeinschnitt von äußerstens 2 m. Man habe sich nun darauf verständigt,
die neue Strecke um mindestens 1 m höher zu legen, so daß die Straßen
breite mit und ohne Gehweg zwischen nunmehr 11,5 und 16,75 m liegt. Unter
dem Strich benötigt man dadurch statt der 3,2 ha nur noch einen Landver
brauch von 2 ha.
Bei den Verhandlungen wurde schließlich auch durchgesetzt, den nördlichen
Feldweg zugleich als Grenze zur neuen Straßenfläche festzusetzen (aller
dings mit Ausnahme von ca. 100 m wegen eines Feldwegknicks und dessen Aus
wirkung auf das angrenzende Baugebiet).
3. Untersucht wurde auch,die Gemarkung Bronnen vom Neubau der Straße unbe
rührt zu belassen und auf der alten Straße zu verbleiben. Dies wurde von
den Entscheidungsgremien jedoch verneint.