Full text: Niederschrift über die 9.-17. Sitzung des technischen Ausschusses vom 14. September 1981 bis 28. Februar 1983

Blatt 17 
LANDKREIS BIBERACH 
NIEDERSCHRIFT 
über die öffentliche 
Sitzung des TECHNISCHEN AUSSCHUSSES am 28. Februar 1983 
Anwesend: Vorsitzender Landrat Dr. Steuer und 14 Mitglieder 
Kreisstraßen - K 19 Bronnen - L 265 
1. Vorgang 
Landrat Dr. Steuer verweist auf den ausführlichen Vorbericht zur Sitzung 
des Technischen Ausschusses am 1. Dez. 1982 (TA 16.S./2 b). In gleicher 
Sitzung beschloß das Gremium, die Entscheidung in dieser Sitzung zu tref 
fen. 
2. Weitere Verhandlungen 
Kreis Verwaltungsdirektor Nau berichtet über die zwischenzeitlich er 
folgten Gesrpäche mit Beteiligten und Ämtern. Eine Einigung, die alle 
gleichermaßen befriedigt, sei jedoch nicht zu erwarten gewesen. Er könne 
aber einige planerische Veränderungen empfehlen, diese jedoch immer unter 
dem Gesichtpunkt, daß es sich um eine GVFG-Maßnahme handelt. Mit Gewiß 
heit werde das Regierungspräsidium nur dann seine damalige Förderzusage 
einhalten, wenn wenigstens die Mindestvoraussetzungen für eine GVFG-Maß 
nahme erfüllt werden. Im einzelnen habe man sich bei den Verhandlungen 
auf eine Mindestbreite von 5,5 m, wenn der Gehweg entfalle mindestens 
6 m, geeinigt. Dies sei jedoch die unterste Grenze, die gegenüber den Be 
teiligten und dem Regierungspräsidium vertretbar sei. Empfehlenswert sei 
die 5,5 m-Lösung mit dem Geh- und Radweg. 
Am ungünstigsten Punkt kommt man nach der bisherigen Planung zu einem Ge 
ländeeinschnitt von äußerstens 2 m. Man habe sich nun darauf verständigt, 
die neue Strecke um mindestens 1 m höher zu legen, so daß die Straßen 
breite mit und ohne Gehweg zwischen nunmehr 11,5 und 16,75 m liegt. Unter 
dem Strich benötigt man dadurch statt der 3,2 ha nur noch einen Landver 
brauch von 2 ha. 
Bei den Verhandlungen wurde schließlich auch durchgesetzt, den nördlichen 
Feldweg zugleich als Grenze zur neuen Straßenfläche festzusetzen (aller 
dings mit Ausnahme von ca. 100 m wegen eines Feldwegknicks und dessen Aus 
wirkung auf das angrenzende Baugebiet). 
3. Untersucht wurde auch,die Gemarkung Bronnen vom Neubau der Straße unbe 
rührt zu belassen und auf der alten Straße zu verbleiben. Dies wurde von 
den Entscheidungsgremien jedoch verneint.
	        
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