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Fortsetzung § 5
Letztlich bringe auch die Straße keine Probleme für das Wasserschutzge-
bi et.
4. Kreisrat Seif hält den Beschluß, die Entscheidung heute zu treffen
und nicht, wie ursprünglich geplant, im Dezember, für richtig. Jetzt
sei Fläche reduziert worden und eine neue Diskussion in Gang gekommen.
Nach wie vor halte die Gemeinde die Trassenverschiebung nach Süden an
die Bebauung der Stadt Laupheim für richtig. Auch durchschneide der Neu
bau die besten Grundstücke an der Gemarkungsgrenze nach Bronnen. Das
Wasserschutzgebiet stehe durchaus im Zusammenhang zum Neubau der Straße,
da die Schutzzone in ihrem ganzen Bereich durchschnitten wird. Letztlich
sei das Problem um den innerörtlichen Verkehr in Bronnen ungelöst. Die
Zusagen gingen nur dahin, an der Bahnbrücke und der Rotbrücke Verände
rungen vorzunehmen.
Es sei jedoch nicht zu verkennen, daß der Landverbrauch eingeschränkt
und damit auch die Kosten reduziert wurden. Es werden aber nach wie vor
Laupheimer Interessen unterstützt, Bronnen dagegen sei bis heute ohne Ge
nehmigung für das geplante Wasserschutzgebiet. Um diese Genehmigung wer
de dringend gebeten. Er fordere die Verwaltung auch auf, mit den Grund
stückseigentümern zu reden, ihnen die Planung zu erläutern, um sie so
etwas zu beruhigen.
Kreisrat Schenk hält dem Ausgeführten die laufend gemachten Zuge
ständnisse seitens Laupheim entgegen. Er sei auch für Einsparungen, aber
irgendwo seien im Interesse des Ganzen Grenzen gesetzt. Es gebe nirgends
eine Trassenführung, die in einem Neubaugebiet in der Talsohle geführt
werden. Durchaus sei es jedoch möglich, das Wasserschutzgebiet nach Nord-
Ost zu verschieben. Die Opfer Laupheims stehen in keinem Verhältnis zu
dem geforderten Opfer der Gemeinde Bronnen. Im Interesse der Fortent
wicklung Laupheims sollte ein Ende der Diskussion gefunden werden, da
auch von Bronnen keine Abschnürung Laupheims gewollt sein könne.
5. Beschluß
Bei drei Enthaltungen wird
beschlossen:
die Planung, wie in der Sitzung vorgetragen und unter Beachtung der Min
destvoraussetzungen für eine GVFG-Maßnahme, zu genehmigen.
Auszüge:
Kreiskämmerei
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