Full text: Niederschrift über die 9.-17. Sitzung des technischen Ausschusses vom 14. September 1981 bis 28. Februar 1983

Blatt 18 
Fortsetzung § 5 
Letztlich bringe auch die Straße keine Probleme für das Wasserschutzge- 
bi et. 
4. Kreisrat Seif hält den Beschluß, die Entscheidung heute zu treffen 
und nicht, wie ursprünglich geplant, im Dezember, für richtig. Jetzt 
sei Fläche reduziert worden und eine neue Diskussion in Gang gekommen. 
Nach wie vor halte die Gemeinde die Trassenverschiebung nach Süden an 
die Bebauung der Stadt Laupheim für richtig. Auch durchschneide der Neu 
bau die besten Grundstücke an der Gemarkungsgrenze nach Bronnen. Das 
Wasserschutzgebiet stehe durchaus im Zusammenhang zum Neubau der Straße, 
da die Schutzzone in ihrem ganzen Bereich durchschnitten wird. Letztlich 
sei das Problem um den innerörtlichen Verkehr in Bronnen ungelöst. Die 
Zusagen gingen nur dahin, an der Bahnbrücke und der Rotbrücke Verände 
rungen vorzunehmen. 
Es sei jedoch nicht zu verkennen, daß der Landverbrauch eingeschränkt 
und damit auch die Kosten reduziert wurden. Es werden aber nach wie vor 
Laupheimer Interessen unterstützt, Bronnen dagegen sei bis heute ohne Ge 
nehmigung für das geplante Wasserschutzgebiet. Um diese Genehmigung wer 
de dringend gebeten. Er fordere die Verwaltung auch auf, mit den Grund 
stückseigentümern zu reden, ihnen die Planung zu erläutern, um sie so 
etwas zu beruhigen. 
Kreisrat Schenk hält dem Ausgeführten die laufend gemachten Zuge 
ständnisse seitens Laupheim entgegen. Er sei auch für Einsparungen, aber 
irgendwo seien im Interesse des Ganzen Grenzen gesetzt. Es gebe nirgends 
eine Trassenführung, die in einem Neubaugebiet in der Talsohle geführt 
werden. Durchaus sei es jedoch möglich, das Wasserschutzgebiet nach Nord- 
Ost zu verschieben. Die Opfer Laupheims stehen in keinem Verhältnis zu 
dem geforderten Opfer der Gemeinde Bronnen. Im Interesse der Fortent 
wicklung Laupheims sollte ein Ende der Diskussion gefunden werden, da 
auch von Bronnen keine Abschnürung Laupheims gewollt sein könne. 
5. Beschluß 
Bei drei Enthaltungen wird 
beschlossen: 
die Planung, wie in der Sitzung vorgetragen und unter Beachtung der Min 
destvoraussetzungen für eine GVFG-Maßnahme, zu genehmigen. 
Auszüge: 
Kreiskämmerei 
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