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Fortsetzung § 7
b) Meinung der Gutachter
Schon im Gutachten 1975, das zur Sicherheit des Bauherrn und zur Kon
trolle des Fachingenieurs und der Baufirma eingeholt wurde, wurde da
rauf hingewiesen, daß bei entsprechender Sonneneinstrahlung Liber die
Außenfassade eine zusätzliche Aufheizung außenliegender Räume erwar
tet werden muß. Auch der TÜV hat in seinem Gutachten 1982 auf diesen
Umstand hingewiesen und dazu erklärt, daß ein Außensonnenschutz bei
starker Sonneneinstrahlung Vorteile bringen könnte.
c) Erkenntnisse
Aus all den Erhebungen, Nachforschunen, Informationen und Gutachten
ergibt sich die Erkenntnis, daß die immer wieder erwähnte "schlechte
Luft" nicht vom Sauerstoffgehalt oder von der Frischluftzufuhr ab
hängt, sondern nur als Eindruck im Zusammenhang mit der Raumwärme
empfunden wird.
Manchmal läßt sich allerdings wegen zu großer Klassenstärke, als Über
gangserscheinung wegen des Schiilerberges zu betrachten, eine Überwär
mung nicht vermeiden.
Für die Verwaltung steht inzwischen gesichert fest, daß über die Außen
fassade im Süden und Westen zu bestimmten Jahreszeiten mit der Zeit
aufgeheizte Wärme in bestimmte Klassenräume einstrahlt, was dann je
nach dem von der Be- und Entlüftungsanlage nicht mehr gemeistert werden
kann.
Der vor zehn Jahren schon diskutierte außenliegende Sonnenschutz an der
Süd- und Westsetie ist doch notwendig. Sein Fehlen führt zu den haupt
sächlich geltend gemachten Anständen.
d) Kosten
Aus der Erkenntnis einer früheren Ausschreibung dürfte mit Kosten von
ca. 700.000,-- DM gerechnet werden. Genaue Angaben sind verständlicher-
weise nur über eine neuere Ausschreibung zu erzielen.
e) Finanzierung
Eine erste Teilfinanzierung könnte in der Weise erfolgen, daß die Ein
sparungen von der Sporthallenerweiterung mit rd. 190.000,-- DM und von
der Schulgebäudeerweiterung mit rd. 50.000,-- DM, also insgesamt rd.
240.000,-- DM, noch 1983 für einen ersten Teil verwendet würden. Die
Restfinanzierung könnte dann 1984 erfolgen.
f) Versuche
Um die Wirkung eines solchen außenliegenden Sonnenschutzes zu testen,
sollten, gegebenenfalls im Benehmen mit einem bauphysikalischen Sach
verständigen, mindestens vor einem Klassenraum an der Süd- oder West
seite Jalousetten versuchsweise angebracht werden. Dies sollte nach
Möglichkeit sofort vollzogen werden, um gerade die Wirkung in der Über
gangszeit zu testen.