Full text: Niederschrift über die 9.-17. Sitzung des technischen Ausschusses vom 14. September 1981 bis 28. Februar 1983

Blatt 3 
LANDKREIS BIBERACH 
NIEDERSCHRIFT 
über die öffentliche 
Sitzung des TECHNISCHEN AUSSCHUSSES am 14. Sept. 1981 
Anwesend: Vorsitzender Landrat Dr. Steuer und 14 Mitglieder 
§ 1 
Regionalplanung - Teilplanung Landschaftsplan 
I. Als übergeordnetes Leitbild sollen gemäß den Bundes- und 
Landesnaturschutzgesetzen, den Raumordnungsgesetzen und 
den Landesentwicklungsplänen von Baden-Württemberg und 
Bayern die natürlichen Lebensgrundlagen in der Region Do 
nau-Iller so wenig wie möglich in Anspruch genommen wer 
den, damit das Gleichgewicht des Naturhaushaltes gewahrt 
bleibt oder wieder hergestellt wird (6.1/Seite 1). 
Zur SicherStellung des Naturhaushaltes und zur Landschafts 
entwicklung auf der Grundlage der ökologisch-funktionellen 
Raumgliederung unterteilt der Landschaftsrahmenplan vier 
Bereiche. Sofern der Landkreis Biberach betroffen ist, wer 
den diese wie folgt wiedergegeben: 
1. Bereiche natürlicher und naturnaher Lebensgemeinschaf 
ten (6.1.1) (Aufwaldbereich der Donau; Federsee-Natur 
schutzgebiet) . 
Diese Bereiche sollen auch weiterhin von einer Nutzung 
freigehalten bzw. ihre Nutzung soll nicht intensiviert 
werden. Innerhalb der Bereiche soll den Belangen des 
Natur-, Landschafts- und Biotopschutzes Vorrang einge 
räumt werden. Dies gilt insbesondere für Waldflächen 
mit Boden-, Wasser- und Biotopschutzfunktionen. Andere 
Flächennutzungen sollen sich diesem Oberziel unterord 
nen . 
Flächennutzungen wie Siedlungen, Industrie, Gewerbe, Ver 
kehrs- und Energiestraßen, Bodenabbau, intensive Erho- 
lungs- und Freizeitnutzung sowie eine intensive land 
wirtschaftliche, sowie ausschließlich ökonomisch orien 
tierte forstwirtschaftliche Nutzung sollen vermieden 
werden. Außerdem sollen Grundwasserschongebiete und 
Wasserschutzgebiete gesichert werden (vergl. 6.1.1) . 
a) Die Auwaldbereiche der Donau sollen erhalten und 
langfristig sichergestellt werden. Flächennutzungen, 
die negative Auswirkungen auf die schützwürdigen 
Biotope und deren Standortfaktoren zur Folge haben, 
sollen verhindert werden (es sollen Kiesabbau, Bau-
	        
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