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LANDKREIS BIBERACH
NIEDERSCHRIFT
über die öffentliche
Sitzung des TECHNISCHEN AUSSCHUSSES am 14. Sept. 1981
Anwesend: Vorsitzender Landrat Dr. Steuer und 14 Mitglieder
§ 1
Regionalplanung - Teilplanung Landschaftsplan
I. Als übergeordnetes Leitbild sollen gemäß den Bundes- und
Landesnaturschutzgesetzen, den Raumordnungsgesetzen und
den Landesentwicklungsplänen von Baden-Württemberg und
Bayern die natürlichen Lebensgrundlagen in der Region Do
nau-Iller so wenig wie möglich in Anspruch genommen wer
den, damit das Gleichgewicht des Naturhaushaltes gewahrt
bleibt oder wieder hergestellt wird (6.1/Seite 1).
Zur SicherStellung des Naturhaushaltes und zur Landschafts
entwicklung auf der Grundlage der ökologisch-funktionellen
Raumgliederung unterteilt der Landschaftsrahmenplan vier
Bereiche. Sofern der Landkreis Biberach betroffen ist, wer
den diese wie folgt wiedergegeben:
1. Bereiche natürlicher und naturnaher Lebensgemeinschaf
ten (6.1.1) (Aufwaldbereich der Donau; Federsee-Natur
schutzgebiet) .
Diese Bereiche sollen auch weiterhin von einer Nutzung
freigehalten bzw. ihre Nutzung soll nicht intensiviert
werden. Innerhalb der Bereiche soll den Belangen des
Natur-, Landschafts- und Biotopschutzes Vorrang einge
räumt werden. Dies gilt insbesondere für Waldflächen
mit Boden-, Wasser- und Biotopschutzfunktionen. Andere
Flächennutzungen sollen sich diesem Oberziel unterord
nen .
Flächennutzungen wie Siedlungen, Industrie, Gewerbe, Ver
kehrs- und Energiestraßen, Bodenabbau, intensive Erho-
lungs- und Freizeitnutzung sowie eine intensive land
wirtschaftliche, sowie ausschließlich ökonomisch orien
tierte forstwirtschaftliche Nutzung sollen vermieden
werden. Außerdem sollen Grundwasserschongebiete und
Wasserschutzgebiete gesichert werden (vergl. 6.1.1) .
a) Die Auwaldbereiche der Donau sollen erhalten und
langfristig sichergestellt werden. Flächennutzungen,
die negative Auswirkungen auf die schützwürdigen
Biotope und deren Standortfaktoren zur Folge haben,
sollen verhindert werden (es sollen Kiesabbau, Bau-