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Fortsetzung § 2
Es wird einstimmig
beschlossen:
a) den Gemeinschaftsaufwand für die Kreisstraßen um
200.000,-- DM anzuheben und auf insgesamt 2.580.000 DM
festzusetzen;
b) den Betrag von 200.000,-- DM mit einem Sperrvermerk zu
versehen und diesen mit der Auflage an das Straßenbau
amt zu verbinden, mit allen Mitteln zu versuchen, Ein
sparungen zu erzielen.
6. Zuweisungen des Landes für Kreisstraßen
Es ist davon auszugehen, daß das Land seine Beiträge nach
§ 27 FAG von 60 auf 50 % ermäßigt. Gleichfalls sind Kür
zungen bei den GVFG-Zuschüssen von 85 auf 80 % oder weni
ger zu erwarten. Dies bedeutet bei den Maßnahmen 1982 ei
ne Reduzierung um 100.000,-- DM bei den GVFG-Zuschüssen
und 135.000,-- DM bei den FAG-Zuschüssen.
Es wird einstimmig
beschlossen:
die Zuschüsse bei Kreisstraßen wie folgt zu reduzieren:
a) GVFG-Zuschüsse 100.000,— DM
b) FAG-Zuschüsse 135.000,-- DM.
7. Straßenbaumaßnahmen
Es ist davon auszugehen, daß die Ausgaben für die Straßen
baumaßnahmen 1982 langsamer ablaufen wie erwartet. Die
Verwaltung empfiehlt deshalb, die vorgesehenen Mittel um
350.000,-- DM zu reduzieren. Diese Veränderung hat keinen
Einfluß auf die zeitliche Durchführung der vorgesehenen
Baumaßnahmen.
Es wird einstimmig
beschlossen:
wegen des zu erwartenden langsameren Ablaufs der Kosten
beim Straßenhaushalt zu empfehlen, den Ansatz um
350.000,-- DM zurückzunehmen und die Verpflichtungsermäch
tigung um diesen Betrag zu erhöhen.
8. Beläge an Kreisstraßen
Kreisrat G e b e 1 e regt an, die Belagsarbeiten an
Kreisstraßen gegebenenfalls zu strecken, oder mindestens
vorher zu besichtigen, um deren Notwendigkeit zu überprü
fen. Kreisverwaltungsdirektor Nau erläutert, daß die