LANDKREIS BIBERACH
Blatt
21
Niederschrift
über die Verhandlungen des
Kreisrats
Verhandelt am
21. Juni 1968
Fortsetzung § 1
unglücklich gewesen, weil die Überzeugung bestand, daß es sich hier um
einen selbständigen Raum handelt. Um diesen selbständigen Raum noch mehr
zu stärken, sei nach langen Bemühungen die Planungsgemeinschaft Donau-Riß
in loser Form zustandegekommen. Man sei aber auch zum Ergebnis gekommen,
daß diese Planungsgemeinschaft doch nicht ganz homogen ist und daß doch
gemeinsame Ansätze zur Planungsgemeinschaft Donau-Iller-Blau bestehen; des
halb habe man beschlossen, daß der Landkreis Biberach als geschlossener
Kreis der Planungsgemeinschaft Donau-Iller-Blau beitritt, damit er dort
in allen Gremien vertreten ist und damit alles, was auf irgend einem Ge
biet geschieht, an den Landkreis herangetragen werden muß. Er sei auch
fest überzeugt, daß man die Dinge mit dem Gewicht eines ganzen Landkreises
besser vertreten könne, als nur mit dem Gewicht einer einzelnen Stadt oder
einer Gemeinde. Trotzdem könne er den Standtpunkt der Stadt Laupheim durch
aus verstehen. Eine Zersplitterung befürchte er nicht so sehr. Dagegen sei
abzuwägen, ob die Stimme des Vertreters einer einzelnen Gemeinde das gleiche
Gewicht habe, wie wenn die Kraft eines ganzen Landkreises dahinterstehe.
Die Position sei sicher schwächer, wenn eine Angelegenheit nur von einer
einzelnen Gemeinde oder Stadt vertreten wird. Es sei deshalb seine persön
liche Meinung, daß es kreispolitisch besser wäre, wenn man geschlossen bleibt.
Man müsse aber ganz konkrete Vorstellungen entwickeln und initiativ sein.
Ein Punkt hierfür könne beispielsweise die Mittelpunktfunktion der Stadt
Laupheim sein.
Hierauf entgegnet Bürgermeister Schick, daß die Stadt Laupheim ja
gar nicht wisse, was vor sich geht. Der Stadt Laupheim gehe es darum,
dabei zu sein. Das hindere den Landkreis nicht, geschlossen vorzugehen.
Im übrigen könnten die Interessen der Stadt Laupheim auch einmal anders
sein, als sie von Ulm aus oder von selten des Landkreises gesehen werden.
Nach Auffassung von Oberregierungsrat Gerber ist der von Bürger
meister Schick angestellte Vergleich zwischen den Städten Ehingen und
Laupheim nicht richtig. Laupheim sei eine viel eigenständigere Stadt
als Ehingen. Ehingen sei viel stärker von Ulm abhängig als Laupheim, denn
Ehingen sei im wesentlichen nur Schlafstätte. Auf Grund dieser starken
Verflechtung sei es weder Landrat Tauscher noch Bürgermeister Henger mög
lich gewesen, sich dem Einfluß von Ulm zu entziehen. Stellvertretender
Kreisrat Rack unterstützt diese Ausführungen und ist ebenfalls der Meinung,
daß ein Vergleich zwischen den Landkreisen Ehingen und Biberach nicht zu
treffend ist. Während der Landkreis Ehingen nicht geschlossen auftrete,
habe man sich im Landkreis Biberach zur Auffassung durchgerungen, daß man
als geschlossener Kreis auftritt und nicht als einzelner Bereich, wobei
auch Einzelinteressen vertreten werden sollen. Dabei könne am wenigsten
passieren. Zudem habe man viel größere Wirkungsmöglichkeiten. Es sei
wichtig, daß zu den Dingen, die entwickelt werden, mit gleichem Rang die
Gegenmeinung vertreten werden kann. Die entscheidende Frage sei, ob das
einzelne Gebiet so viel Vertrauen habe, daß der Kreis die Interessen ob
jektiv vertritt. Wenn man zu dieser Erkenntnis nicht kommen könne, komme
man naturgemäß zu dem Ergebnis, daß die eigenen Irieressen selbständig
vertreten werden müssen. Stellvertretender Kreisrat Rack nennt als Bei-