2 ., das seitherige Aversum deo Vorsitzenden der Vez.-Farrenschnubehörde mit Wirkung vom 1. April
1909 ab von bisherigen 150 A auf 180 A zu erhöhen.
Von der Amtsversammlnng werden die Anträge des Bezirksrats
- genehmigt.
§ 30.
Von dem Vorsitzende» wurde ein im Benehmen mit
dem Oberamtssparkassier gefertigter Entwurf für die neue
Satzung der Oberamtssparkasse dem Bezirksrat
übergeben. Letzterer hat hierüber in den Sitzungen vom
15 • Febr. u. 10. April b.- I (§§ 98 n. 130) beraten,
©er Satzuitgsentwurf, welcher iich im Allgemeinen an die
vom Württ, Sparkassenverband heransgegebene Mustersatzung
anlehnt, mürbe dem K. Minist. d. I. zur vorläufigen Prü
fung vorgelegt und hat dieses den Entwurf mit ber Weisung
Su einigen Abänderungen, bereu Vornahme ber Bezirksrat
(1111 10. ds. Mts. beschlossen hat, zurückgegeben. Der
Satzungventwurf kommt unter besonderer Hervorhebung der
wichtigsten Aenderungen gegenüber ber erwähnten Muster
satzung zum Vortrag und wird darauf dem Antrag des
Bez.-Rats entsprechend
beschlossen:
1 ., den vorgelegten Entwurf ber Satzung anzunehmen und denselben als Bezirkssatzung im Sinne des
Art. 15 ber Bezirksordnung festzustellen.
2 ., durch Vermittlung ber K. Kreisregierung die Genehmigung des K. Ministeriums b. I. mit Wirkung vom
Tage ber Genehmigung ab zu erbitten.
§ 31.
©ie mit dem Allgemeinen Deutschen Versicherungsverein
in Stuttgart am 10. April bezw. 10, Juli 1899 abgeschlos
sene H a f t p f I i ch t v e r s i ch c r u n g b e r Amtskorpo-
ration Laupheim und ber Gemeinden d e s
Bezirks, betr. allgemeine Haftpflichtversicherung gegen
Personen- und Sachschaden, laust mit bent 26. April b. J.
ab niib hat demzufolge ber Bezirksrat sich bei seinen Ver
handlungen v. 15. Febr. u. 22. März d.J. (§§ 101 u. 116) •
mit ber Erneuerung ber Haftpflichtversicherung beschäftigt und
dabei bestimmt, die Haftpflichtversicherung ber Farrenhaltung