Full text: Amtsversammlungsprotokoll für 1909-1932 OA Laupheim

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Prüfung der Schankgefässe hat der Bezirksrat am 3. Juni 
1912 und 7. Oktober 1912 beschlossen die gen. Prüfung 
alle 2 Jahre in Verbindung mit der Nacheichung der 
Maßgerüte durch die staatlichen Eichbeamten vornehmen 
zu lassen, wofür eine Vergütung von 90 4 für jede 
Wirtschaft zu leisten wäre. 
Die Amtsversammlung 
st i m m t 
diesen Beschlüssen zu. 
§ 114. 
Gemäß Erlasses des .Si . Ministeriums des Innern 
vom 18. Juli 1912 No. 111 Z. 3736 und vom 15. Dez. 
1912 No. 111 Z. 6205 Miu. Amtsbl. S. 441 ist über die 
Umgestaltung des Kraukenkassenwesens des Bezirks in 
folge des Inkrafttretens der R.V.O. Beschluß zu fassen. 
Die Bez.-Krankeupflegeversicherung hat aus 31. Dez. 
1913 ihre Tätigkeit einzustellen. Nach Art. 5 d. Ausf.- 
Ges. z. R.B.O. vom 8. Juli 1912 R.Bl. S. 245 können 
Landkrankenkassen in Württemberg nicht errichtet werden, 
es sind demnach die bisher der Krankenpflegeversicherung 
zugehörigen Personenkreise bei der allgemeinen Orts 
krankenkasse zu versichern. 
Für die bestehende Bezirkskraukenkasse (Gemeiu- 
same Ortskrankenkasse) handelt es sich nur um Ausge 
staltung zur allgemeinen Ortskrankenkasse nach Art. 15 
d. Eins.-Ges. z. R.V.O. 
Die Generalversammlung der Bezirkskrankenkasse 
hat am 22. Sept. 1912 beschlossen, bei der Amtsversamm 
lung den Antrag eiuzureichen, die Kasse zu einer allge 
meinen Ortskrankenkasse für den Oberamtsbezirk Laup 
heim auszugestalten. 
Der Bez.-Rat hat demgemäß am 19. Dezember 
1912 beschlossen bei der Amtsversammlnug zu beantragen 
mit Rücksicht auf die Ausgestaltung der Bezirkskrankenkasse Laupheim zu einer „allgemeinen
	        
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