Ortskrankenkasse" von der Errichtung einer (weiteren) allgemeinen Ortskrankenkasse ans
Grund des § 231 R.V.O. abzusehen.
Die Amtsversammlung erklärt ihre
Zustimmiin g .
$ 145.
Gemäß Erlasses des Kgl. Steuerkollegiums Abtlg.
f. direkte Steuern vom 7. August 1912 läuft am 31.
März 1913 die Vereinbarung mit der Amtskörperschaft
über die Bezahlung einer jährl. Pauschsumme von 300 A
sûr die vom Bez.-Geometer zu besorgende Fortführung
der Gemeindeergänzungskarten ab. Der Bezirksrat be
antragt die bisherige Vereinbarung unter Fortbezahluug
der Pauschsumme von 300 ^. bis auf Weiteres zu ver
längern.
Die Amtsversammlung
stimmt zu.
§ 146.
Am 4. Januar 1913 hat der Bez.-Rat beschlossen:
1 • die Kosten der polizeilich angeordneteu Desinfektionen
durch die Bezirksdesinfektoreu auf die Amtskörper-
schaft zu übernehmen und zwar zunächst bis zum
Ablauf des Rechnungsjahrs 1913,
2. bezüglich der Tuberkulosekranken die Z. 1 dahin ein
zuschränken, daß die Desiufektionskosten nur soweit
übernommen werden, als der Bezirkswohltätigkeits-
vereiu einen Ersatz, wie oben erwähnt, nicht gewährt,
3. den Beschluß für die vom 1. Januar 1913 ab au
fallenden Desinfektionen in Wirkung treten zu lassen.
Die Amtsversammlung
stimmt zu.
§ 147.
Hinsichtlich der Einführung von Stottererkursen im
Bezirk beantragt der Bezirksrat:
1 ■ wie im Oberamt Biberach die Kosten von Unterrichts
stunden bei Beteiligung bezirksangehöriger Kinder