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§ 158.
Die von der Amtskörperschaft bei militärischen Einquartierungen seit Jahren
gewährte Zulage von 20 ^ pro Mann und Tag ohne Unterschied des Ranges und der Art
der Einquartierung wird auch für das Rechnungsjahr 1913 gewährt.
§ 159.
Die S chuß g el der für Erlegung schädlicher Böget sollen in dein seitherigen
Umfange und Betrage auch für das Rechnungsjahr 1913 bezahlt werden.
§ 160.
Dem Beschluß des Bezirksrats, nach welchem die Mitglieder der Ausleihekommission
der Oberamtssparkasse — ausschließlich des Oberamtssparkassiers — a ls Belohnung
vom Kalenderjahr 1914 ab, die in der Bezirkssatzung bestimmten Pauschbeträge der Bezirksratsmit
glieder erhalten sollen, wird
zu gestimmt.
§ 161.
Auf Antrag des Bezirksrats wird
beschlossen:
1 .) Die Rechnnngen der Oberamtspflege, B ezir k sk r a n k e n h a u s v e r w a ltung,
Bezirkskrankenpflegeversicherung und Ob er a mtssp a rk a sse 1911
anzuerkennen und die Rechner zu entlasten,
2 .) die Sicherheitsleistungen der beiden abgegangenen Rechner Oberamtssparkassier Lerch
und Gegenrechner der Oberamtssparkasse und Hauptkassier der Bezirkskrankenpflegever-
licherung Kohler freizugeben, nachdem an dieselben keine Ansprüche mehr aus ihren
genannten Dienstverhältnissen zu machen sind,
3 .) K. Kreisregierung um Ausfolge der hinterlegten Urkunden zu bitten.
§ 162.
Der Erlaß des K. Steuerkollegiums, Abteilung für direkte Steuern vom 20. Januar 1913
Nr. 692 betreffend Weiterbezahlung von jährlich 300 A für Fortführung der Gemeindeergänzungs
karten vom 1. April d. I. ab bis auf Weiteres wird zur
Kenntnis
der Amtsversammlung gebracht.
§ 163.
Der Voranschlag für den Haushalt der A mtskö rp er sch a f t fü r 1913 wird
vorgetragen, nach den einzelnen Positionen geprüft und